Schaden, Unfall- & Wertgutachten

Kfz Gutachter

Schaden Soforthilfe

für PKW ‧ LKW ‧ Transporter ‧ Motorrad ‧ Anhänger

Leistungen als Kfz-Gutachter und Kfz Sachverständiger

Professionell ‧ nachvollziehbar ‧ prozesssicher

Kfz-Sachverständiger

Als Kfz-Sachverständiger erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Gutachten für:
Pkw, Lkw, Bus, Transporter, Motorräder, Roller, Anhänger, Wohnmobile und Wohnwagen.

Sachverständigenbüro

Als freies Kfz-Sachverständigenbüro stehe ich Ihnen als kompetenter Partner rund um die Begutachtung / Bewertung Ihres Fahrzeuges zur Verfügung.
Als geschädigter Verkehrsteilnehmer haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.

Hierbei entstehen keinerlei Kosten für Sie, da direkt mit der Versicherung abgerechnet wird.

Unsere Leistungen im Überblick 

  • KFZ- Schaden-, Unfall- und Wertgutachten
  • LKW-Gutachten jeder Art
  • PKW- und LKW-Anhänger Gutachten
  • Wohnwagen / Wohnmobile Gutachten
  • Motorrad Gutachten
  • Roller Gutachten
  • Technische Gutachten Motor-Getriebe
  • Wertgutachten / Fahrzeugbewertungen
  • Haftpflichtgutachten / Kaskogutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Reparaturbestätigung
  • Schadenaufname vor Ort
  • Schadenaufnahme in Werkstätten
  • Prüfung von Lackschäden
  • Vorschadenuntersuchungen
  • Rechnungsprüfungen
  • Nutzungsausfall- und Wertminderungsberechnungen
  • Technische Gutachten Motor-Getriebe

Sie haben Fragen?

Sie möchten eine der oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns noch heute. In der Regel sind Besichtigungstermine noch am selben Tag möglich, sodass eine Gutachtenerstellung innerhalb kürzester Zeit durchgeführt werden kann.

KFZ-Schadengutachten / Unfallgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht sich an einen
Sachverständigen Ihrer Wahl zu wenden.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen ich Ihnen ein, neutrales Gutachten über Ihren Fahrzeugschaden.
Dieses dient der Beweissicherung und ist die Grundlage der Schadenregulierung.

Im einzelnen ermitteln wir gutachtenabhängig folgende Werte:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Vorhaltekosten
  • Reparaturdauer
  • Reparaturweg
  • Wiederbeschaffungsdauer

Kostenvoranschlägen / Kurzgutachten

Bei kleinen Schäden nicht höher als 750,00 € (Bagatellschäden) erstellen wir zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten

Fahrzeugbewertungen

Wenn Sie den Wert eines gebrauchten Fahrzeugs ermitteln möchten, vertrauen Sie am besten auf das Urteil eines Experten. Den Bedürfnissen entsprechend ermitteln wir unabhängig und marktorientiert den Wert Ihres Fahrzeugs

Beweissicherungsgutachten

Sie benötigen ein Gutachten, das ganz eindeutig den Ihnen entstandenen Schaden dokumentiert? Egal für welchen Zweck der Beweissicherung Sie ein Gutachten benötigen: Wenden Sie sich bitte an uns, wir stehen gerne zur Verfügung

Rechnungsprüfung

Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagten Reparaturkosten stark von der Reparaturrechnung abweichen, oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist. Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sachverständigen zur Folge.

Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen.

Reparaturbestätigungen

Soll die Durchführung einer Reparatur nachgewiesen werden, kann der Geschädigte einen Sachverständigen mit einer Reparaturbestätigung beauftragen. Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn das beschädigte Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt wird. Die Reparaturbestätigung dient dann gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur, was als Voraussetzung zur Auszahlung des Nutzungsausfalls zu sehen ist.

Kompatibilitätsprüfungen

Bei Schaden- oder Unfallereignissen wird u. a untersucht, ob die Beschädigungen der als unfallbeteiligt bezeichneten Fahrzeuge dem geschilderten Unfallablauf und den Kollisionspartner einander zugeordnet werden können. In dem zu erstellenden Gutachten wird zur Kompatibilität der Beschädigungen und der Plausibilität der geschilderten Unfallereignisse Stellung genommen.